Die Grenzen der Meinungsfreiheit

Nach den rassistischen Äußerungen zweier AfD-PolitikerInnen stellt sich die Frage: Wo beginnt und wo endet die Meinungsfreiheit?

Die Basis des Zusammenlebens der Menschen in Deutschland ist unser Gesellschaftsvertrag, das Grundgesetz. Im Artikel 5 heißt es zwar: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.“ Demgegenüber stehen die Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“) und 3 („Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“).

Wenn nun die AfD-Politikerin Beatrix von Storch männliche Migranten pauschal als „barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden“ diffamiert und der sächsische Richter Jens Maier den Sohn Boris Beckers als „Halbneger“ bezeichnet, sind die Grenzen der Meinungsfreiheit weit überschritten.

Daher sind wir alle aufgefordert, uns gegenüber pauschalisierender, rassistischer und hetzerischer Propaganda eindeutig zu positionieren.

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