In Kamen stehen zahlreiche kulturelle Veranstaltungen auf dem Prüfstand: Das befürchtet der Leiter des Fachbereichs Kultur, Stefan Klöcker.
Auf Grund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, das die unterschiedlichen Grundsteuerhebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke für rechtswidrig erklärte, konnte der Haushalt 2026 immer noch nicht verabschiedet werden. Da der Kulturbereich eine freiwillige Leistung der Kommune ist, stehen alle Veranstaltungen unter Finanzierungsvorbehalt.
Dazu ist folgendes zu sagen: Ein umfangreiches Kulturangebot gehört zu den sogenannten „weichen Standortfaktoren“, die eine Stadt erst attraktiv und lebenswert machen, auch für Neubürger*innen und Gewerbeansiedlungen. Und während der Corona-Pandemie haben wir alle erlebt, wie sehr uns die Möglichkeit des Besuchs von Kulturveranstaltungen gefehlt hat.
Daher wäre es äußerst fatal, ausgerechnet hier den Rotstift anzusetzen.
